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Übergang Schule – Beruf

VON DER SCHULE ZUM LEBENSWERK

Der Schüler bzw. sein Betreuer/Angehörige stellt einen Antrag auf einen Arbeitsplatz in der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen bei seinem Sozialhilfeträger. Noch während der Schulzeit absolviert der Interessierte Praktika oder Probearbeitstage im Lebenswerk, stets begleitet durch den Fachdienst und einen Sozialpädagogen. Die Praktika dienen dazu, das Lebenswerk kennenzulernen und erste Tendenzen bezüglich des künftigen Arbeitsfeldes festzustellen. Anschließend entscheidet ein Fachausschuss darüber, ob der Interessent die Arbeit beim Lebenswerk aufnehmen kann.

 

Bei positivem Entscheid folgen insgesamt 27 Monate der beruflichen Findung im Lebenswerk. Diese beinhalten drei Monate diagnostischer Verfahren, die wichtig für die Feststellung des passenden Arbeitsplatzes sind. In den daran anschließenden zwei Jahren lernt der neue Mitarbeiter (Auszubildende) alle Bereiche des Lebenswerks kennen, mit einem Schwerpunkt auf dem Wunschberuf, den er im optimalen Fall bereits während der Praktika gefunden hat.

 

Bereits in der Findungsphase wird auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse des Einzelnen eingegangen, um den perfekten Arbeitsplatz zu kreieren. Die Bildungs- und Förderangebote können selbstverständlich von Anfang an genutzt werden. Nach dieser Findungsphase geht unser neuer Mitarbeiter dann in seinen Bereich, wo er von da an ausschließlich tätig ist. Allerdings sind auch hier die Grenzen fließend: Sollte jemand im Laufe der Zeit feststellen, dass ihm die gewählte Tätigkeit nicht entspricht, kann er auch woanders seinen Wünschen entsprechend eingesetzt werden.

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